ellaciao GmbH AGBs

Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand bezieht sich auf die vereinbarten Tätigkeiten, die von der ellaciao GmbH durchgeführt werden sollen, und nicht auf eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche oder andere Ergebnisse. Daher ist es der ellaciao GmbH nicht möglich, ungeachtet der Überlassung von Arbeitsergebnissen Garantien in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen für den Eintritt bestimmter Umstände abzugeben. Es spielt keine Rolle, ob oder wann die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umgesetzt werden.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der ellaciao GmbH regeln alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und ellaciao KIG im Zusammenhang mit allen von ellaciao GmbH angebotenen Dienstleistungen. Änderungen dieser AGB sind der ellaciao GmbH vorbehalten. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von ellaciao GmbH ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Die aktuellen AGB können jederzeit auf der Website von ellaciao GmbH unter www.ellaciao.com abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von ellaciao GmbH veröffentlichte Fassung dieser AGB.

2. Leistungen
Im Rahmen der Dienstleistungen der ellaciao GmbH fallen diverse Tätigkeiten wie Beratungsmandate für digitale und analoge Kommunikation, das Erstellen von Kommunikationsstrategien und- Kampagnen, die Konzeption und Produktion von digitalem und analogem Content (Bild, Text, Video, Corporate Design, Logos, Grafiken, Social Media Inhalte, Print, Banner), das Projektmanagement in Kommunikationsprojekten, sowie die Planung und Durchführung von Workshops, Teamschulungen und Weiterbildungen.

Ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zwischen ellaciao GmbH und dem Kunden ist möglich. Wenn beide Parteien Interesse an einer Zusammenarbeit haben, wird dem Kunden eine schriftliche Offerte zugesandt. Wenn der Kunde die Offerte annimmt, gilt sie als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.

Der Kunde kann das Angebot schriftlich per E-Mail oder Brief akzeptieren. Im Falle von Änderungen an den vereinbarten Leistungen gemäss der Offerte können diese in gegenseitigem Einverständnis angepasst werden. Sollten sich aufgrund von Anpassungen die ursprünglich vereinbarten vertraglichen Leistungen erheblich verringern, verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall zu vereinbaren.

2.1 Änderungen der Leistungen
Änderungen an den vereinbarten Leistungen können nur in beiderseitigem Einverständnis vorgenommen werden. Sollten solche Änderungen dazu führen, dass wesentliche Bestandteile der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen gestrichen werden müssen, werden die Parteien eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Vergütungsanspruch vereinbaren.

Falls die Umsetzung der gewünschten Änderungen Auswirkungen auf die Vertragsbedingungen hat, wie beispielsweise den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, wie eine Erhöhung der Vergütung und / oder Verschiebung von Terminen.

Die ellaciao GmbH wird bei ihren Analysen und Erhebungen die Situation des Kundenunternehmens im Hinblick auf die gestellte Fragestellung wahrheitsgemäss und vollständig wiedergeben. Daten, die von Dritten oder vom Kunden geliefert werden, werden auf Plausibilität überprüft. Empfehlungen und Schlussfolgerungen werden nach bestem Wissen und anerkannten Regeln der Wissenschaft und Praxis erstellt und verständlich dargestellt.

3. Sorgfalt und Verpflichtung der Agentur
Die ellaciao GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Bedürfnisse des Kunden mit grösster Sorgfalt durchzuführen und unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Bedürfnisse des Auftraggebers. Die ellaciao GmbH erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fachkompetenz.

Alle projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt. Die ellaciao GmbH verpflichtet sich, objektiv und im Einklang mit den Zielen des Kunden zu handeln. Die ellaciao GmbH verpflichtet sich, bei Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens in Bezug auf die Fragestellung richtig und vollständig darzustellen. Die ellaciao GmbH hat das Recht, Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmer im In- und Ausland zur Erbringung der vereinbarten Leistungen heranzuziehen, sofern dies sinnvoll ist.

Die abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen basieren auf bestem Wissen und werden nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis erstellt. Die Empfehlungen werden in einer verständlichen und nachvollziehbaren Art und Weise präsentiert.

Die ellaciao GmbH informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt des Projekts. Sollte es während eines Projekts zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Genauso verpflichtet sich der Auftragsgeber dazu, interne Dokumente, Unterlagen und Informationen der ellaciao GmbH vertraulich und mit Sorgfalt zu behandeln.

4. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, die von der ellaciao GmbH erbrachten Leistungen gemäss dem Angebotspreises und eventueller Mehrkosten innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen, sofern diese vorher kommuniziert wurden.
  • Der Kunde muss bei der ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags mitwirken, indem er der ellaciao GmbH alle notwendigen Informationen und Unterlagen (Briefing) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.
  • Der Kunde muss der ellaciao GmbH über alle relevanten Vorgänge informieren, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Kosten für den Mehraufwand zu tragen, der entsteht, wenn Arbeiten aufgrund von falschen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben und Instruktionen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  • Der Kunde muss der ellaciao GmbH auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
  • Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die ellaciao GmbH berechtigt, Termine und Fristen zu verschieben und vom Kunden Ersatz für zusätzliche Aufwendungen und Auslagen zu verlangen, die durch die Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden entstehen. Darüber hinaus kann ellaciao GmbH die Leistung zurückhalten und/oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder Teile davon aussetzen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (Fotos, Logos usw.) auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- und andere Rechte Dritter zu überprüfen und gegenüber der ellaciao GmbH zu gewährleisten, dass die Verwendung dieser Unterlagen und Informationen keine Rechte Dritter verletzt. Die ellaciao GmbH ist nicht verpflichtet, das Vorhandensein solcher Rechte Dritter zu überprüfen. Die ellaciao GmbH haftet nicht für Verletzungen solcher Rechte Dritter.
  • Wenn die ellaciao GmbH wegen einer Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, hat der Kunde der ellaciao GmbH vollständig schadlos zu halten (einschliesslich eventueller Anwalts- und Gerichtskosten). Der Kunde hat der ellaciao GmbH alle Nachteile zu ersetzen, die bei der ellaciao GmbH durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


5. Urheberrecht
Die ellaciao GmbH behält die Urhebernutzungsrechte an den von ihr erstellten Arbeiten wie z.B. Kommunikationskampagnen, Kommunikationskonzepten, Design-Entwürfen, Grafiken, Texten, Bildern und Ton. Die ellaciao GmbH ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen. Die Nutzung der von der ellaciao GmbH erstellten Werke ist ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages erlaubt und der Umfang ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder aus der Offerte. Der Kunde darf die Werke nicht bearbeiten oder verändern und jede Verwendung ausserhalb des Auftrags oder jede weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von der ellaciao GmbH. Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Präsentationsvorschlägen (zb Pitch) führt zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.00.

6.Buyouts
Die Buyouts sind für die Verwendung der Inhalte auf die vereinbarten Plattformen beschränkt. Sofern nicht anders notiert, liegt keine zeitliche Einschränkung vor. Falls die Inhalte und Werbemittel auf weiteren Kanälen, die nicht in der Offerte festgelegt wurden, für Werbezwecke verwendet werden, fallen weitere Buyout-Kosten gemäss www.ssfv.ch an.

7. Vergütung und Honorar
Die erste Besprechung für einen Auftrag sowie sachdienliche Verhandlungen sind kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien. Verhandlungen und Vorleistungen, die über das Erstellen von Offertengrundlagen hinausgehen, sind entschädigungspflichtig. Alle Barauslagen sind vom Kunden gegen Vorlage entsprechender Quittungen zu ersetzen.Die Höhe des Honorars der ellaciao GmbH wird entweder nach Zeitaufwand (Stundenhonorar gemäss aktueller Tarifliste) oder nach einer festen Vereinbarung (Budget) berechnet, die in einem separaten Vertrag oder einer Offerte festgelegt ist. Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich der Vergütungsanspruch der ellaciao GmbH grundsätzlich nach der vereinbarten Vergütung.

7.1 Mehraufwand
Wenn sich jedoch in der Folge herausstellt, dass der effektive Aufwand der ellaciao GmbH für die Auftragserfüllung erheblich grösser ausfällt und die vereinbarte Vergütung um 10% oder mehr überschreitet, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden zusätzlich den gesamten Mehraufwand auf Stundenbasis gemäss aktueller Tarifliste nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen. Die ellaciao GmbH gibt dem Kunden den notwendigen Mehraufwand, soweit möglich, rechtzeitig bekannt. Falls die ellaciao GmbH zusätzlichen Mehraufwand hat, der aufgrund von geänderten Verhältnissen oder Vorgaben des Kunden entsteht, für welche der Kunde einzustehen hat, darf die Agentur diesen Mehraufwand unabhängig von der prozentualen Überschreitung der vereinbarten Vergütung dem Kunden auf Stundenbasis gemäss aktueller Tarifliste nach effektivem Aufwand in Rechnung stellen.

7.2 Unentgeltliche Leistungen
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Die ellaciao GmbH erbringt danach keine unentgeltlichen Vorleistungen und ist berechtigt, ein Honorar für die Ausarbeitung von Vorschlägen (z.B. Pitch) über geplante Aktivitäten zu verlangen. Das Honorar wird entweder gemäss einem separaten Vertrag oder einer Offerte festgelegt. Falls sowohl ein Vertrag als auch eine Offerte fehlen, bemisst sich das Honorar nach dem Stundenaufwand gemäss branchenüblichen Ansätzen.

7.3 Auftrags Annulation
Falls ein Auftrag umfangmässig stark reduziert oder annulliert wird, hat die ellaciao GmbH Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, auf Ersatz der Unkosten und Vorleistungen von Dritten sowie auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Die Agentur darf ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig verwenden

7.4 Zahlungen
Der Kunde hat Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei fehlender Angabe eines Fälligkeitsdatums oder einer Zahlungsfrist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Agentur ellaciao GmbH Verzugszinsen geltend machen und alle weiteren Leistungen ganz oder teilweise einstellen.

8. Rücktritt Vertrag aus Agenturseite
ellaciao GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

  • die Erfüllung der Dienstleistungen von ellaciao GmbH aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Ansetzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Ersuchen von ellaciao GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit anbietet;
  • der Kunde gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstösst oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, welcher eine Fortsetzung des Vertrages für ellaciao GmbH unzumutbar macht. b. Erklärt ellaciao GmbH den Rücktritt vom Vertrag, schuldet der Kunde ellaciao GmbH die bislang entstandene Vergütung sowie den Ersatz sämtlicher bislang für ellaciao GmbH entstandenen Kosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch ellaciao GmbH bleibt vorbehalten. [1]


9. Formularende Haftung

Die ellaciao GmbH gewährleistet keine Garantie für Erfolg oder Viralität der Kampagne. Die ellaciao GmbH übernimmt nur die Haftung für Schäden des Kunden bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der ellaciao GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Auch die Haftung der ellaciao GmbH für Handlungen von Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt werden insbesondere Umwelteinflüsse, die Nichteinhaltung von Terminen durch Dritte, ungünstige Wetterverhältnisse, Epidemien, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen sowie Naturereignisse verstanden. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

11. Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

12. Salvatorische Klausel
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammen mit den AGB ist Zürich. Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der als solche nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten.